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FAQ's

  • In welchen Situationen brauche ich gutachterliche Hilfe? +

    Siehe "Einsatzbereiche"

  • Was kommt am häufigsten vor? +

    Der kriminalistische Klassiker. Anonyme Angriffe durch Sprache als Spurenträger und Beweismittel. Es werden anonyme Briefe zu Ihrem Nachteil verschickt oder Texte anonym gepostet, die einen oder mehrere der o. g. genannten Tatbestände erfüllen. Alle Spielarten von Cybercrime nehmen dabei rasant zu.

  • Wie ist die Anerkennung vor Gericht? +

    Unsere Gutachten werden als Beweismittel selbstverständlich zunächst einmal im gesamten deutschsprachigen Raum anerkannt, auch bei Landgerichten und Oberlandgerichten. Wichtig: Unsere Sprachgutachten können dort auch die al-leinige Beweislast tragen, wenn andere Beweismittel gänzlich fehlen.

  • Wie lange dauert ein Gutachten? +

    Sprachgutachten unserer Qualität sollen Ihnen das bestmögliche Ergebnis liefern und sind daher grundsätzlich sehr arbeits- und zeitaufwändig. Ist Gefahr im Ver-zug, also bei unmittelbar drohenden schweren Straftaten oder in Notsituationen unserer Klienten und Mandanten, in denen es nur um ein schnelles Ergebnis geht, ist eine "Blitzanalyse" mit Befund, also ohne ausformuliertes Gutachten, nach acht Stunden möglich. Eine gründliche computergestützte Analyse ist im Team nicht unter 24 Std. zu leisten; auch dann erhalten Sie ein Ergebnis mit stichwortartiger Begründung.

    Materialprüfung – unentgeltlich: wenige Tage

    Rechnergestütztes Gutachten – je nach Materialumfang: ca. 4 bis 12 Wochen

  • Was kostet das? +

    Die Kosten richten sich nach Ihrer Zielsetzung, der Art der für Sie auszuarbeiten-den Expertise (Ergebnisbericht, Ergebnisgutachten, umfangreiches Gutachten) und somit letztendlich nach unseren Stundenaufwand. Unser Stundensatz beträgt ab 180 Euro (netto).

    Durch unsere, Ihrer Zielsetzung angepassten Phasenpläne erhalten Sie eine gute Kostenkontrolle. Damit kann unsere Leistung prinzipiell nach Abstimmung für jedes Budget erbracht werden.

  • Welche Texte benötigt der Gutachter? +

    Originaltexte werden nur für Vergleichende Schriftprüfungen benötigt oder bei beweiserheblichen Schriftstücken, die einer Spurenanalyse bedürfen. Für unsere Sprachanalyse wünschenswert sind allerdings sehr gute Ablichtungen, nach Möglichkeit in scanbarer Qualität.

    Neben dem Tatmaterial benötigen wir – falls bereits vorhanden – möglichst viele zeitnahe authentische Vergleichstexte verdächtiger Personen, die zumindest einer ähnlichen Textsorte angehören wie die Tattexte (s. o.).  

  • Was ist der Unterschied zwischen Privatgutachter und vom Gericht beauftragtem Gutachter? +

    Wenn sie einen kompetenten Sachverständigen zur Hand haben und ihn selbst, also privat, mit einem (Partei-)Gutachten beauftragen, haben Sie ihn bereits für nachfolgende Ebenen und Instanzen "verbrannt", will heißen:
    Er kommt als gerichtsbestellter oder gar als Ober-Gutachter nicht mehr in Frage. Einen höheren Stellenwert in der Beweissicherung hat stets der vom Gericht beauftragte Sachverständige.

  • Sind Gutachten auch für Texte in anderen Sprachen möglich? +

    Grundsätzlich ja. Für die gängigen westlichen Verkehrssprachen (Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch) sind die entsprechenden Computerprogramme ebenfalls einsetzbar.

    Ferner werden neben unserem sprachkompetenten Team bei wichtigen Projekten stets Muttersprachler unbedingt in die Auswertung einbezogen.