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Verteidigung gegen Fake-Bewertungen durch Sprachgutachten

Vor Gericht muss in der Regel derjenige eine Tatsache beweisen (können), der sie behauptet und dem sie nützt. Aus diesem Grunde muss auch in einem Wettbewerbsprozess der Anspruchsteller einem in Anspruch genommenen Autor einer Fake-Bewertungen seine Urheberschaft nachweisen können. Dies gestaltet sich in der Praxis häufig schwierig.

Dass es aber auch anders laufen kann, zeigt ein aktuelles Urteil des OLG Stuttgart:

Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes wendete sich ein Zahnarzt gegen einen anderen Zahnarzt, der über sich selbst positive Bewertungen verfasste und gegen seinen Konkurrenten negative. Das Landgericht Stuttgart wies den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf Grund der Beweisproblematik zurück. Aus Sicht des Landgerichts könne die Urheberschaft nicht eindeutig nachgewiesen werden. Aufgrund einer Beschwerde des Antragsstellers befasste sich sodann das Oberlandesgericht Stuttgart mit dem Fall. Dieses gab dem Unterlassungsantrag mit Beschluss vom 13.02.2019 (Aktenzeichen 4 U 239/18) statt. Gestützt wurde die Entscheidung auf ein Sprachgutachten. Dieses ergab, dass die positiven Bewertungen über den einen Arzt und die negativen Bewertungen über den anderen Arzt sich sehr ähnelten und deshalb für beide mit einer hohen Wahrscheinlichkeit dieselbe Person verantwortlich war.

Durch die Anonymität im Internet ist die Beweisführung in Konstellationen wie der hiesigen oft schwierig. Der vorliegende Fall zeigt jedoch, dass sie trotzdem gelingen kann. Sprachliche Besonderheiten können ausreichen, um der Beweispflicht durch ein Gutachten nachzukommen. Solche Besonderheiten können zum Beispiel wiederkehrende Rechtschreibfehler oder Wortwiederholungen sein.

Ob eine Verteidigung gegen negative Fake-Bewertungen erfolgversprechend ist, muss im Einzelfall von einem hierfür spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden. Die Kanzlei am Torhaus steht in Kontakt mit dem renommierten Sprachwissenschaftler und Sprachprofiler Raimund H. Drommel, auf welchen in gerichtlichen Auseinandersetzungen gerne zurückgegriffen wird.

Bereits in den 80er-Jahren machte Drommel sich einen Namen als Coach für Unterneh-men, auf der MEDICA und für Ärztekammern in den Bereichen „Kommunikation“ und „Qualitätsmanagement“. Seitdem referiert er auf Tagungen, Kongressen, Verbandstref-fen von Industrie, Handel und Institutionen. Noch immer ist er fast rund um die Uhr als Sicherheits- und Krisenberater im operativen Geschäft tätig. Man merkt ihm in jeder Sekunde an, dass und wie er aus der Praxis schöpft. Was sich hundertfach im harten kriminalistischen Alltag bewährt hat, kann auch für Ihre ganz persönliche berufliche oder private Problemlösung von großem Wert sein. Etwa bei Stellenbesetzungen, bei Verhandlungen mit Geschäftspartnern, beim Sicherheits- und Krisenmanagement oder bei der privaten Partnerwahl.

Mit seinen Veröffentlichungen und Vorträgen begeistert Raimund Drommel seit 30 Jahren gleichermaßen die Fachwelt wie auch Unternehmen und Medien. Nach einem Vortrag Drommels sind Sie nicht mehr derselbe Mensch wie vor seiner Rede. Garantiert.